Urheberrecht im schulischen Umfeld
Die angeführten Kommentare sind nicht rechtsverbindlich. Sie stellen eine Interpretation der geltenden Rechtsgrundlagen dar und sollen Orientierung darüber geben, was in jedem Fall erlaubt, was rechtsunsicher und was in jedem Fall verboten ist.
Lehrer dürfen künftig in bestimmten Grenzen urheberrechtlich geschützte Inhalte aus Büchern und Unterrichtswerken auch digital vervielfältigen und Schülern im Unterricht zugänglich machen. Darauf haben sich nach Angaben der Kultusminister- konferenz die Kultusministerien, der Verband Bildungsmedien sowie die VG Wort, die VG Bild-Kunst und die VG Musikedition geeinigt. (Text übernommen von boersenblatt.net vom 06.12.2012)
Eine kurze Übersicht der überarbeiteten Regeln ► hier als
Navigation
Vervielfältigen | Schulnetzwerk | Filme im Unterricht | Filme im Internet |
Vervielfältigen für den Unterricht
Werk meint: urheberrechtlich geschütztes Werk (Roman, Schulbuch, Zeitungsartikel, Atlas …)
Fotokopieren (analoges Kopieren)
Von einem Werk dürfen in Klassenstärke bis zu 12% aber höchstens 20 Seiten mit einem Kopierer vervielfältigt werden.
Kleinere Werke (bis 25 Seiten) dürfen komplett vervielfältigt werden (ausgenommen sind Schulbücher und andere Unterrichtswerke).
Bilder, Fotografien und Abbildungen, die nicht aus Unterrichtswerken stammen, dürfen fotokopiert werden.
Zu beachten ist, dass aus jedem Werk pro Klasse und Schuljahr nur einmal vervielfältigt werden darf.
► nach oben
Digitales Kopieren
Das Scannen und digitale Kopieren von Unterrichtswerken ist nicht erlaubt. Auch das Digitalisieren von Bildern, Abbildungen und Grafiken ist verboten.
► nach oben
Ablegen im Schulnetz
Das Ablegen von Unterrichtswerken im Schulnetzwerk ist nicht gestattet.
Andere Werke dürfen in einem Umfang von bis zu 12% (bei Filmen und Musik maximal 5 Minuten) im Intranet abgelegt werden.
Ausgenommen sind (Unterrichts)werke, die mit Rechten erworben wurden, die ein Bereitstellen in Schulnetzwerken ausdrücklich erlauben, wie es z.B. bei EDMOND der Fall ist.
Bilder, Fotos und Abbildungen dürfen abgelegt werden, sofern es sich bei ihnen um legal digitalisierte Kopien handelt.
Zu beachten ist, dass das Schulnetzwerk durch einen effektiven Passwortschutz gesichert ist. Die abgelegten Kopien dürfen nur einer bestimmten Klasse zugänglich gemacht werden.
► nach oben
(Spiel)Filme in der Schule
Filme zeigenDie Filme dürfen auf jeden Fall gezeigt werden, wenn sie aus dem Verleih eines kommunalen oder kirchlichen Medienzentrums stammen und den Hinweis tragen, dass sie für Zwecke nicht-gewerblicher Bildungsarbeit öffentlich vorgeführt werden dürfen. (Spiel)Filme, die das kommunale Medienzentrum über EDMOND EDMOND für Schulen zum Download zur Verfügung stellt, dürfen ebenfalls bedenkenlos gezeigt werden.
Nach überwiegender Rechtsauffassung ist der Unterricht im Klassenverband nicht öffentlich, unterliegt also nicht den Schranken des Urheberrechts (nach § 15 UrhG). Privat erworbene (Spiel)Filme darf eine Lehrkraft danach im Klassenunterricht zeigen. Gleiches gilt auch für den Einsatz im Kursunterricht. Sobald aber Schüler/innen aus verschiedenen Klassen oder Kursen anwesend sind, ist eine Präsentation von Filmen, für die nicht ausdrücklich eine Vorführlizenz vorliegt, nicht gestattet. Dasselbe gilt bei Schulfesten oder anderen öffentlichen Schulveranstaltungen.
► nach oben
Ausschnitte von (Spiel)Filmen zeigen
Soweit Sie das außerhalb des Klassen- oder Kursverbandes tun, dürfen Ausschnitte nach § 51 UrhG als Zitat nur gezeigt werden, wenn eine innere Verbindung zwischen der zitierten Stelle und eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird - der Film also nicht rein illustrativ gezeigt wird. Ausnahmen bilden die oben genannten, durch die Medienzentren angebotenen Medien.
In einer Bibliothek oder Videothek ausgeliehene (Spiel)Filme im Unterricht vorführen
Bibliotheken und Videotheken erwerben in der Regel keine öffentlichen Vorführlizenzen für ihre Verleihmedien. Deshalb dürfen Spiel(Filme) aus Bibliotheken - wie oben beschrieben - ausschließlich im geschlossenen Klassen- oder Kursunterricht gezeigt werden.
(Spiel)Filme kopieren
Nach §§ 15, 16 UrhG hat der Urheber das ausschließliche Recht zur Vervielfältigung seiner urheberrechtlich geschützten Werke.
Zudem ist es grundsätzlich verboten, kopiergeschützte Werke zu vervielfältigen. Es ist nicht erlaubt, den Kopierschutz eines Datenträgers (CD, DVD …) zu umgehen, auch wenn dies technisch möglich ist. Dies gilt auch für DVDs, die Sie im Medienzentrum ausleihen können.
► nach oben
(Spiel)Filme in schulische Lernplattformen einstellen
Die über EDMOND verfügbaren Filme dürfen in schulischen Lernplattformen gespeichert und für einen geschlossenen Nutzerkreis von Schülern und Lehrern abrufbar gemacht werden.
Andere (Spiel)Filme sollten nicht in schulische Lernplattformen eingestellt werden, weil noch ungeklärt ist, ob der Rechtsstatus von Lernplattformen als öffentlich oder nichtöffentlich anzusehen ist.
► nach oben
(Spiel)Filme von Schülerinnen und Schülern im Unterricht bearbeiten lassen
Für EDMOND-Filme ist dies ausdrücklich erlaubt.
Andere Medien des Medienzentrums sowie privat und legal erworbene (Spiel)Filme dürfen ohne die Zustimmung des Urhebers nicht durch eine Bearbeitung verändert werden.
► nach oben
Filme aus dem Internet für den Unterricht nutzen
Sofern die Filme legal auf YouTube gestellt wurden, dürfen Sie sie im Streaming-Verfahren (also online) vorgeführt werden. Zu beachten ist allerdings, dass sich auf solchen Plattformen häufig illegale Uploads befinden.
Das Herunterladen, Kopieren, Speichern oder Weitergeben ist nach den Nutzungsbedingungen von YouTube in keinem Fall erlaubt.
Mediatheken der TV-Sender
Für das Angebot der Mediatheken gelten die gleichen Bestimmungen, wie für die Nutzung von YouTube oder anderen Videoplattformen.
► nach oben
Bei der Verwendung geistigen Eigentums anderer ist immer die Quelle anzugeben.
Werke und Medien, die unter Creative Commens veröffentlich wurden, erlauben weiterreichende Nutzungsrechte. Einige Hinweise dazu ► Internet mit Recht
Im Internet gibt es frei verwendbare Musik- und Geräuschedateien ► www.klicksafe.de
(Foto)Kopieren in der Schule - eine Broschüre ► www.schulbuchkopie.de
iright.info ► hier
Urheberrecht in der Schule ► www.urheberrecht.th.schule.de
Institut für Urheberrecht ► www.urheberrecht.org
► nach oben
Einige Textteile aus "Fotokopieren und Serverspeicherungen in der Schule" vom Verband BildungsMedien und mit freundlicher Unterstützung von